Gemeinderatssitzung

vom Mittwoch, dem 04. Dezember 2002 um 19.00 Uhr

 

 Die Anmerkungen in blauer Farbe sind keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die Freien Wähler sind jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

I. Öffentlicher Teil

  1. Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Schmierofen-GE" der Gemeinde Friedenfels;
    Stellungnahme
    Der Bebauungsplan betrifft das Gewerbegebiet im Ortsteil Unterneumühle (nähe Sägewerk).
    Beschluss: (13:0)
    Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Schmierofen - GE, Erweiterung" bestehen seitens der Gemeinde Reuth b. Erbendorf keine Einwendungen.
  2. Antrag von Herrn Josef Selch, Escheldorf 12, zum Erlass einer Ortsabrundungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 432 der Gemarkung Reuth b. Erb.
    Herr Selch beabsichtigt auf dem o.g. Grundstück in einem Teilbereich Bauplätze für vorerst einmal zwei Wohnhäuser auszuweisen (Acker oberhalb des Beckenweihers, direkt am Dammweg). Dazu stellt er den Antrag, eine Ortsabrundungssatzung für dieses Grundstück zu erstellen. Auch in anderen Bereichen unserer Gemeinde wurden bereits derartige Satzungen erstellt, um eine Bebauung zu ermöglichen. Das Kreisbauamt hat aber bereits im Vorfeld die Aussage getroffen, dass dem Erlass einer Ortsabrundungssatzung von Seiten des Landratsamtes nicht zugestimmt werden würde. Vielmehr setze die Bebauung dieses Grundstückes eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erstellung eines Bebauungsplanes voraus. GR Greitzke und GR Wagner berichten, dass sie bereits mit Herrn Selch über seinen Bebauungsantrag gesprochen haben und Herr Selch inzwischen plane, einen Bebauungsplan für vier Wohnhäuser auf dem Grundstück Fl.Nr. 432 in die Wege zu leiten. Leider liegen zu der Sitzung noch keine konkreten Planungen schriftlich vor.
    Der Gemeinderat ist sich einig, dass es auf jedem Fall Herrn Selch ermöglicht werden sollte, die beabsichtigten Bauplätze auszuweisen. Man sei über jeden Bauantrag glücklich, da damit eine Abwanderung aus unserer Gemeinde vorgebeugt wird.
    Über den Antrag auf eine Ortsabrundungssatzung muss jedoch abgestimmt werden, da er nicht zurückgezogen worden ist. Im Falle der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist eine derartige Satzung aber nicht notwendig. BGM Zölch gibt aber zu bedenken, dass er einen evtl. positiven Beschluss rein rechtlich beanstanden muss, da das Landratsamt bereits o.g. Aussage getroffen habe.
    Beschluss: (12:1)
    Unter Zurückweisung aller rechtlichen Bedenken, resultierend aus § 34 BauGB, wird der Aufstellung einer Satzung zur Ortsabrundung für einen noch zu vermessenden Teilbereich der Grundstücks Fl.Nr. 432, Gemarkung Reuth b. Erbendorf zugestimmt.
  3. Antrag des SC Reuth auf Gewährung eines Zuschusses zur Jugendarbeit
    Wie jedes Jahr stellen Vereine, die Jugendarbeit betreiben, ihre Anträge auf Zuschuss.
    Beschluss: (13:0)
    Für die Jugendarbeit erhalten die Vereine folgende Zuschüsse: Skiclub 460,-- €, TSV 920,-- €, Schützengesellschaft 230,-- €, Jugendblaskapelle 460,-- €.
  4. Ehemaliges Lehrerwohnhaus in Premenreuth;
    a) Trockenlegung
    b) Bekämpfungsmaßnahmen für bauschädliche Pilze
    Es liegen Angebote für die Trockenlegung des Lehrerwohnhauses zur Sitzung vor. Wie daraus hervorgeht, würde diese ca. 22.000,-- € betragen. Außerdem trete im Kellerbereich der sog. "Braune Kellerschwamm" auf, dessen ordnungsgemäße Bekämpfung nochmals ca. 4.500,-- € kosten würden. Der Gemeinderat ist sich einig, dass man sich eine Sanierung des Lehrerwohnhauses nicht leisten können und höchstwahrscheinlich unwirtschaftlich wäre. Das Projekt "Lehrerwohnhaus" soll bis auf weiteres nicht mehr weiterverfolgt werden. Es wird von Abbruch gesprochen sobald es nicht mehr bewohnt ist.
  5. Baum- und Heckenpflege am Friedhof Premenreuth;
    Angebot des Maschinenrings
    Es steht die Baum- und Heckenpflege im Friedhof Premenreuth an. Dazu wurde ein Angebot des Maschinenrings Bayern eingeholt. Die Baumpflege mit Gesundungsschnitt, Formschnitt ein Jahr später sowie ordnungsgemäßer Entsorgung kostet lt. dem Angebot 415,-- € netto. Das Schneiden der Thujenhecke mit Entsorgung des Schnittgutes noch einmal 225,-- € netto. Eine kurze Diskussion im Gemeinderat führt zu dem Fazit, dass dies angesichts der Menge der zu verrichtenden Tätigkeiten insgesamt ein kostengünstiges Angebot ist.
    Beschluss: (13:0)
    Der Auftrag zur Baum- und Heckenpflege im Friedhof Premenreuth wird an den Maschinenring übergeben.
  6. Kanalverlegung in Premenreuth, Dammweg (Grundst. Herbrecher) und Am Ziegelacker;
    Auftragserteilung
    Die geplante Erneuerung des Abwasserkanals in Premenreuth am Dammweg Höhe Grundstück Herbrecher muss nun doch einen anderen Verlauf nehmen. Bedingt durch eine größere Bodenplatte am Wohnhaus kann der Kanal nicht zwischen dem Neubau und der Hecke verlegt werden. Vielmehr muss er wieder an bisheriger Stelle quer durch das Grundstück Herbrecher gebaut werden. Eine andere wirtschaftliche Lösung ist nicht möglich. Die Familien Herbrecher/Reichenberger sind einverstanden. Weiterhin wird in diesem Zuge der Kanal in der Ortsstraße "Zum Ziegelacker" in Premenreuth gebaut, um einen Anschluss des geplanten Wohngebäudes der Familie Prucker zu ermöglichen.
    Beschluss: (13:0)
    Die Fa. Bauer erhält den Auftrag zur Kanalverlegung in Premenreuth am "Dammweg" und "Zum Ziegelacker". Für das Grundstück Herbrecher , durch das der Kanal führt, wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen.
  7. Kanal Dammweg bis Schacht 365 in der Georg-Höcht-Straße;
    Sanierung bzw. Erneuerung
    Herr Josef Knott, Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 439 Gem. Reuth b. Erb. (unterhalb des Beckenweihers), stellt den Antrag auf Erneuerung bzw. Sanierung des darin verlegten Kanals entlang der Grundstücke Monika Weiß und Markus Völkl. Dieser Kanalabschnitt ist in einem sehr schlecht Zustand und muss sowieso erneuert werden, eine Sanierung ist unwirtschaftlich.
    Beschluss: (13:0)
    Der o.g. Kanalabschnitt wird im Jahre 2003 erneuert. Die notwendigen Mittel werden im Haushalt eingeplant. Nach Abschluss der Arbeiten ist für diesen Kanal eine Grunddienstbarkeit einzutragen.
  8. Bauanträge
    a) Otto und Sylvia Zahn, Eiglasdorf 4;
    Neubau eines Wohngebäudes und landw. Wirtschaftsräume
    Der geplante Neubau befindet sich direkt angrenzend (rechts) an das bisherige Wohnhaus in der bisherigen Scheune.
    Beschluss: (13:0)
    Der Bauantrag wird genehmigt.

    b) Wolfgang Käß, Röthenbach 1;
    Errichtung zweier Erker und Anbau eines Wintergartens an das Wohnhaus
    Beschluss: (13:0)
    Der Bauantrag wird genehmigt.

    c) Evtl. eingehende Bauanträge
    c1) Bauantrag Bernd Wunderer, Doggenweg 8, Reuth b. Erb.;
    Neubau eines Einfamilienwohnauses auf Fl.Nr. 131 Gemarkung Reuth b. Erb. (Doggenweg, neben der Halle)
    Beschluss: (13:0)
    Der Bauantrag wird genehmigt.

    c2) Bauantrag Adolf Selch, Escheldorf 12;
    Eingabeplan zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 432 Gem. Reuth b. Erb.
    Nach kurzer Diskussion ist der Gemeinderat sich einig, dass dieser Bauantrag zurückgestellt werden soll, bis die Rechtslage für die Bebauung geklärt ist. Nach Aussagen von BGM Zölch ist eine evtl. Förderung durch die Eigenheimzulage nicht von einer Beschlussfassung betroffen, da hier der Eingangsstempel bei der Gemeinde maßgeblich ist.
  9. Verschiedenes
    BGM Zölch informiert noch über einige Punkte insbesondere die letzte Bürgermeisterdienstversammlung am Landratsamt. Die Kreisumlage wird um 3 Punkte auf 49,6 Punkte steigen.

 

II. Nichtöffentlicher Teil